Vorgaben für Werbemittel und Kursbestätigungen
Die Sprachförderangebote des Kantons Basel-Stadt, welche durch Bundes- und / oder Kantonsmittel finanziert werden, sind ins Kantonale Integrationsprogramm KIP eingebettet. Für die Bewerbung der Kurse sowie für die Ausstellung von Kursbestätigungen gelten folgende Bestimmungen:
Logo für Werbemittel
Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP II (2018-2021) sind die Werbemittel (Flyer, Kursprogramme, Webseiten etc.) für subventionierte Deutsch- und Integrationskurse sowie für die so genannten Gratis-Deutschkurse mittels KIP-Logo des Kantons Basel-Stadt zu kennzeichnen.
Kursbestätigungen
Kursteilnehmende eines subventionierten Deutsch- und Integrationskurses oder eines Gratis-Deutschkurses für Neuzugezogene haben ab einer Kurspräsenz von 80% Anspruch auf eine Kursbestätigung. Diese wird durch die Kursanbieter und Sprachschulen gemäss standardisierter Vorlage ausgestellt.