Lehraufsicht
Die Lehraufsicht ist im Kanton für den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes und den damit verbundenen Verordnungen verantwortlich. Für Vertragsparteien eines Lehrvertrages im Kanton Basel-Stadt steht sie für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Bei Differenzen übernimmt die Lehraufsicht eine Vermittlungsrolle. Zusätzlich unterstützen wir Erwachsene, die einen Berufsabschluss nachholen wollen.
Zur Einschätzung fachlicher und sozialer Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung arbeiten die Mitarbeitenden der Lehraufsicht eng mit weiteren Fachstellen und -personen zusammen. Bei Betrieben, die neu ausbilden wollen, prüfen diese deren Gesuche und fördern die Aus- und Weiterbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Um eine gesamtschweizerische Koordination sicherzustellen, arbeitet die Lehraufsicht mit den zuständigen Stellen der Kantone und des Bundes zusammen.
Mehr zur Lehraufsicht befindet sich auf der Webseite Mittelschulen und Berufsbildung